Miet- und Wohnungseigentumsrecht:

  • Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag bzw. Abwehr von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis
  • Hilfe bei Kündigungen sowohl auf Mieter- als auch Vermieterseite
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen und Pflichten aus dem Wohnungseigentum
  • Beantwortung von Fragen zur Eigentümerversammlung und der Beschlussfassung