Unser Anliegen im Familienrecht ist es, nach Möglichkeit einverständliche Lösungen zu erarbeiten und in (hoch)konflikthaften Konstellationen unter Wahrung der Interessen unserer Mandanten zu deeskalieren.

Insbesondere in Kindschaftssachen ist Deeskalation essentiell. Dreh- und Angelpunkt ist das Kindeswohl.  

 

Familienrechtliche Themenkreise

  • Abstammung
  • Adoption
  • Aufhebung der Ehe 
  • eingetragene Lebenspartnerschaft 
  • nichteheliche Lebensgemeinschaften 
  • Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe 
  • Scheidung der Ehe 
  • Ehevertrag 
  • Ehewohnung und Hausrat 
  • Güterrecht 
  • Sorgerecht 
  • Umgangsrecht 
  • Herausgabe des Kindes 
  • steuerliche und sozialrechtliche Bezüge zum Familienrecht 
  • Unterhalte der Kinder, Partner und Eltern 
  • Versorgungsausgleich 
  • Vertragsgestaltung von Eheverträgen 
  • Vertragsgestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen

Außergerichtlich:

  • Beratungen bei Trennungen und in jeglichem familiären Kontext
  • Ermittlung und Gestaltung befriedender Regelungen im familiären Kontext: bei Scheidung und Trennung, im Erbfall oder anderen Interessenkollisionen
  • Lösungen im Sorge- und Umgangsrecht
  • Auskunftsansprüche und Berechnung von Unterhaltsansprüchen im Kindes-, Gatten- und Elternunterhalt
  • Beratungen zu Ehe – und Erbverträgen
  • Beratungen und Konzepte zum Zugewinn und Versorgungsausgleich
  • Familiäre Ausgleichsansprüche
  • Vertretung und Berechnung von Pflichtteilsansprüchen
  • Ermittlung des vorbehaltenen schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

Gerichtlich:

  • Einverständliche und streitige Scheidungsverfahren
  • Verfahren im Kinder-, Trennungsunterhalt sowie nach Scheidung der Ehe, Abänderungsverfahren im Unterhalt, Verfahren auf Umgang, Verfahren im Sorgerecht, Verfahren auf Zugewinnausgleich, Klagen aus familiären Ansprüchen, Erbauseinandersetzungsansprüche, Pflichtteilsansprüchen, Erberänzungsansprüchen, Erbteilsansprüchen
  • Anträge zur Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleich oder Abänderung des Versorgungsausgleichs
  • Familienrechtliche Auskunftsansprüche
  • Unterlassungsansprüche
  • Maßnahmen im Gewaltschutz
  • Vorläufiger Rechtsschutz
  • Anträge auf alleinige Nutzung der Ehewohnung, Aufteilung des Hausrates, auf Schutz der Persönlichkeitssphäre